Geräterücknahmekonzept

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt die europäische WEEE-Richtlinie 2012/19/EU in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Besitzer von Altgeräten diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen haben.  Dies wird auch durch das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Elektro- und Elektronikgeräten angezeigt.

Elektroaltgeräterücknahme_Symbol

Sie können Elektro- bzw. Elektronikaltgeräte, die Sie bei uns gekauft haben, an uns zurückgeben. Wir werden diese für Sie kostenlos und fachgerecht entsorgen. Kontaktieren Sie uns dazu auf den bekannten Wegen über ihren persönlichen Ansprechpartner oder über info@cetoni.de. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen alle notwendigen Informationen zur Rücksendung ihrer Geräte an unseren Firmenstandort zur Verfügung zu stellen. Bitte dekontaminieren Sie die Geräte, falls notwendig, vor der Rücksendung und füllen Sie die mitgesendete Dekontaminationserklärung aus, um sicherzustellen, dass von ihren Geräten keine Gefahren für Personen, welche mit der Begutachtung, Wiederverwertung sowie Erstbehandlung und Entsorgung betraut sind, ausgehen.

Sie sind nach §19 (1) ElektroG nicht verpflichtet, uns als Hersteller ihre Altgeräte zu überlassen. Wenn Sie allerdings von Ihrer Rücksendung an uns absehen, sind Sie als Endnutzer entsprechend §19 (2) dazu verpflichtet, ihr Altgerät einer Erstbehandlung und Verwertung unter Einhaltung §20 Absatz 2 bis 4 sowie §22 Absatz 1 zu unterziehen und diese an eine zertifizierte Erstbehandlungsanlage zu übergeben.

Auf unseren Geräten werden keine persönlichen Daten gespeichert. Für den Fall, dass Sie doch auf integrierten Datenträgern persönliche Daten speichern sollten, sind Sie vor Übersendung des Altgerätes selbst für die Löschung verantwortlich.